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Die Würde des Menschen

Heute vor 65 Jahren begann hier in diesem schönen Land eine Erfolgsgeschichte der besonderen Art. Nachdem die letzte Sekunde des 23. Mai 1949 vorüber war, trat unser Grundgesetz in Kraft. Zu einer Zeit, in der auch noch zwei Jahre später fast 90% aller Deutschen den „guten, alten Zeiten“ nachtrauerten. Die eine Hälfte meinte damit das Kaiserreich, die andere Hälfte das „dritte Reich“. Aber damals war politische Arbeit noch nicht so sehr abhängig von positiven Schlagzeilen und virtuellen Stimmungsbarometern. Der Schock des Weltenbrandes, der von Deutschland ausging, war noch nicht verflogen und die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten mehr im Sinn, als nur den formalen Akt einer Staatsgründung.

Nur so ist wohl zu erklären, dass gleich am Anfang ein bemerkenswerter Satz stand:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Vieles was dann folgte, war in Teilen eine Klarstellung und Differenzierung dieses Fundaments, auf dem ein neuer deutscher Staat gegründet werden sollte. Aber es ging hier ja nicht um eine philosophische, allgemeine Floskel, sondern um die Definition eines höchsten Wertes, dem sich dieser neue Staat verpflichten musste. Denn diese Würde „zu achten und zu schützen, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, so heißt es im Nachsatz.

Trotz allem bleibt ein seltsamer Geschmack. Da wird ein großes Ziel vorgegeben, aber gleichzeitig in einer Weise formuliert, die nicht eindeutig klärt, was nun genau unter der „Würde des Menschen“ zu verstehen ist. Aber genau das entspricht dem atmosphärischen Hintergrund dieses Tages, an dem das Grundgesetz ratifiziert wurde und später in Kraft trat.

Denn egal, ob man als Grundlage für eine Chartberechnung, das Ende des 23. oder den Anfang des 24. Mai nimmt. Ob man das Inkrafttreten auf Bonn oder auf Berlin berechnet, oder den Abschluss der Ratifizierung gegen 17:03 h nimmt. Es bleiben drei Grundaspekte gleich. Zum einen das Trigon zwischen Sonne und Jupiter, das sich vor allem in der Vorgabe eines Zieles entfalten kann, dessen Umsetzung noch in der Zukunft liegt. Das aber auch Erfolg verspricht, ein Wachstum des eigentlichen Kerns des Ganzen. Der Kern ist die Sonne selbst, der Staat, der sich einer humanitären Weltsicht unterordnet. Und sich dadurch auch selbst beschränkt, ausgedrückt über das Quadrat von Saturn (Jungfrau als ethischer Maßstab) zur Sonne. Das Wort (Sonne im Zwilling) wird hier also bindend und maßgeblich. Dazu bedarf es einer großen Anstrengung, einer beständigen Überprüfung des Inhalts, auch das drückt dieses Quadrat aus.

Das aber gleich der erste Satz von etwas spricht, das nicht wirklich greifbar ist, das nicht festgemacht werden kann an äußeren Erscheinungen, sondern sich auf etwas Grundlegendes bezieht, eine Art Geburtsrecht, dass dieser Staat gelobt unter allen Umständen zu schützen, sprengt den üblichen Rahmen solcher Verfassungen. Und hier findet sich dann die Opposition von Mond und Neptun wieder.

Neptunischer Ausdruck findet sich häufig in Formulierungen wieder, die auf den ersten Blick sehr wirkungsvoll sind, bei näherer Betrachtung aber viele Fragen aufwerfen können. Vor allem, wenn man den Inhalt ins alltägliche Erleben und Handeln übertragen möchte. Bis man schließlich feststellt, dass es eine letztendliche und absolute Klärung darüber, was nun genau damit gemeint ist, nicht gibt.

Vor diesem Hintergrund muss man sich auch nicht wundern, dass selbst das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen hat, dass es „an einer präziseren Umschreibungen des Gehalts der Menschenwürde fehlt“ und dass „allgemeine Formeln wie die, der Mensch dürfe nicht zum bloßen Objekt der Staatsgewalt herabgewürdigt werden, lediglich die Richtung andeuten, in der Fälle der Verletzung der Menschenwürde gefunden werden können.“

Das ist die Krux mit neptunischen Transzendierungen, in den meisten Fällen wird die Suche nach Eindeutigkeit zu einem Fass ohne Boden, man kann sich dann oft nur mit geistigen und gedanklichen Brücken behelfen, die aber auch nur andeuten können, worum es eigentlich geht.

Gottseidank hat das Land der Dichter und Denker aber auch Philosophen zu bieten, die sich in ganz erstaunlicher, kosmischer Übereinstimmung mit dem Gründungschart befinden. Immanuel Kant ist einer davon. Mit Mond in Konjunktion zum Mond des Grundgesetzes, gleicher Venus-Stellung und ebenfalls Jupiter im Wassermann hat er sich geradezu angeboten, um das Geheimnis der Menschenwürde zumindest in Teilen etwas greifbarer zu machen. Für ihn bestand das Grundprinzip der Menschenwürde in der Achtung vor dem Anderen, im Anerkennen seines Rechts auf Existenz und einer prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen. Deswegen dürfe der Mensch nie nur als Mittel zum Zweck benutzt werden, was jegliche Form der Unterdrückung, der Sklaverei oder auch der Täuschung und des Betrugs ausschließt.

Tatsächlich sind Kants Ansichten auch heute noch eine maßgebliche Grundlage bei verfassungsrechtlichen Fragen, allgemein unter dem Begriff der „Objektformel“ bekannt. Dies wird der ganzen Bandbreite der „Würde des Menschen“ sicher nicht umfassend gerecht, aber selbst vor diesem Hintergrund ergeben sich, bezogen auf aktuelle Themen, ganz neue Perspektiven.

Denn wenn auch Täuschung und Betrug (auch das ein Neptun-Thema) die „Würde des Menschen antasten“, der Staat also verpflichtet ist, seine Bürger davor zu schützen, dann kann und muss man sich fragen, wie das in Übereinstimmung mit dem praktischen Handeln dieses Staates steht. Ob nun es nun um „Bankenrettung“, Abhörskandale oder die Bombardierung mit falschen Versprechungen mittels Werbung geht. Und wenn der einzelne Mensch nicht einfach nur Mittel sein darf, der den egoistischen Zwecken anderer Menschen oder Organisationen dient, dann stehen natürlich auch weite Teile der Wirtschaft und der Arbeitswelt auf dem Prüfstand der Verfassung.

Und natürlich auch die Politik selbst mit ihren zahllosen Wahlversprechungen, die selten bis nie eingehalten werden. Wenn man also einmal von jeglichen formal-juristischen Spitzfindigkeiten absieht, dann bietet alleine dieser erste Paragraph des Grundgesetzes alle Voraussetzungen, damit jeder Einzelne das Recht auf seine unantastbare Menschenwürde einfordern kann. Und damit die Abschaffung vieler aktuellen Mißstände. Wenn man ein wenig weiterdenkt, dann bleibt einem Staat, der sich dieser Maxime verpflichtet hat, früher oder später nichts anderes übrig, als Mittel und Wege zu finden, um zum Beispiel ein allgemeines Bürgergeld einzuführen, damit eine menschenwürdige Existenz für alle möglich wird. Umweltschutz, Energiewende, friedliche Koexistenz mit anderen Staaten, all das sind zwingende Notwendigkeiten im Sinne des Grundgedankens. Genauso wie die Achtung aller Flüchtlinge und Asylanten, denn §1 betont ausdrücklich, dass dieses Recht für alle gilt, die sich im Hoheitsgebiet der Verfassung aufhalten.

Dass dieser Paragraph tatsächlich im weitesten Sinne auch ein neptunisches Geschenk ist, zeigt sich noch durch ein anderes Detail, der sogenannten „Ewigkeitsklausel“. Im § 79 wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, das Gesetzesänderungen, die die Grundsätze von Artikel 1 berühren, unzulässig sind.

So gesehen – wir brauchen keine neue Staatsform und auch nicht zwingend neue Gesetze, um offensichtliche Mißstände hier bei uns aufzulösen. Diejenigen, die sich in verantwortliche Ämter wählen lassen haben, müssen nur nachdrücklicher und konsequenter daran erinnert werden, welche Verpflichtungen sie dadurch eingegangen sind. Unabhängig davon, welcher Partei sie angehören, oder welchen Weltbildern sie als Individuum den Vorzug geben. Überall dort, wo die Würde des Menschen nicht gewahrt wird, sind sie zum schnellen und praktischen Handeln verpflichtet.

Deswegen danke und herzlichen Glückwunsch zum 65. Geburtstag, liebes Grundgesetz. Und mögen diejenigen, die du schützen willst, endlich aufwachen und von ihren Rechten angemessen Gebrauch machen. Ganz in deinem Sinne natürlich, unter Achtung der Würde aller Anderen. Aber mit der Gewissheit, dass vieles von dem, was sich Menschen heute wünschen, ihr verbrieftes Grund-Recht ist. Um das sie nicht untertänig bitten müssen, sondern das sie einfordern können, dürfen und sollen.

Titelbild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F018306-0005 / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons 

Donnerstag, 3. April 2025

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